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Differenzierte Integration im Gemeinschaftsprivatrecht

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Die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft beruhen auf der Idealvorstellung einer einheitlichen und zeitgleichen politischen, wirtschaftlichen und vor allem auch rechtlichen Integration. Dieses Ideal trifft in einer Union von inzwischen 27 Mitgliedstaaten auf eine sich mehr und mehr von ihm entfernende Wirklichkeit. Zur Auflösung des Zielkonflikts zwischen Erweiterung und Vertiefung werden seit Mitte der 1970er Jahre in der europapolitischen Diskussion immer wieder verschiedene Modelle einer differenzierten Integration vorgeschlagen. Auch im Gemeinschaftsprivatrecht wächst die Überzeugung, dass eine an kleinschrittigen und punktuellen Rechtsakten erstickende Gemeinschaft ohne innere Differenzierungen nicht mehr überleben und das ihr gesteckte Ziel einer immer engeren Kooperation verwirklichen kann. Die vom Beirat und den Herausgebern der Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht im März 2006 veranstaltete Tagung widmete sich einer kritischen Analyse der im Primär- und Sekundärrecht bestehenden Differenzierungen und der Differenzierungsmöglichkeiten im Bereich des Privatrechts sowie dem Für und Wider weiterer Differenzierung in einzelnen Bereichen des Gemeinschaftsprivatrechts.

Buchvariante

2007, paperback

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