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Probleme der Streiterledigung im Verhältnis zu China und Saudi-Arabien

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  • 164 Seiten
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Bei der Prüfung von Vertragsentwürfen durch Anwälte wird häufig festgestellt, dass die Änderungsvorschläge zwar vernünftig sind, jedoch vom Kunden wahrscheinlich nicht akzeptiert werden. Um den Geschäftsabschluss zu sichern, müssen die Bedingungen des Kunden oft hingenommen werden. Dennoch gibt es in vielen Fällen Spielräume, die insbesondere bei Klauseln zur Streiterledigung und Rechtswahl zu wenig genutzt werden. Dies gilt besonders im Umgang mit exotischen Rechtsordnungen wie China und Saudi-Arabien. Der verbreitete Irrtum, dass die Wahl deutschen materiellen Rechts für deutsche Lieferanten immer vorteilhaft sei, ist zweifelhaft. Das materielle Recht dieser Länder bietet Regelungen zur Schadenersatzpflicht und Vertragsstrafe, die für deutsche Lieferanten vorteilhaft sein können. Daher kann es für deutsche Lieferanten vorteilhaft sein, in Vertragsverhandlungen flexibel bei der Rechtswahl zu agieren, um im Gegenzug Zugeständnisse bei der Streiterledigungsklausel und der Haftungsbeschränkung zu erzielen. Der Autor, ein erfahrener Rechtsanwalt im internationalen Exportgeschäft, erläutert detailliert, worauf bei grenzüberschreitenden Verträgen mit Saudi-Arabien und China zu achten ist.

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Probleme der Streiterledigung im Verhältnis zu China und Saudi-Arabien, Alexander Nerz

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Erscheinungsdatum
2008
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