Handbuch zum Nachbarrecht
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Das Handbuch zum Nachbarrecht beleuchtet anhand praktischer Fallbeispiele die Position der Nachbarn in den diversen öffentlich-rechtlichen Gesetzen (GewO, UVP-G 2000, BStG sowie BauO der Länder). In eigenen Kapiteln werden die wesentlichsten Nachbarschaftsstörfaktoren Lärm und Geruch durch Darlegung der Messverfahren und sonstigen Beurteilungskriterien analysiert und Möglichkeiten für betroffene Nachbarn aufgezeigt, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Im zivilrechtlichen Teil werden die nachbarrechtlichen Untersagungsansprüche anhand der aktuellen Judikatur dargestellt. Besondere Berücksichtigung findet die durch das Zivilrechtsänderungsgesetz 2004 geschaffene Möglichkeit, von Pflanzen ausgehende Immissionen durch Entzug von Licht und Luft abzuwehren. Behandelt werden ua der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch, die Servituten- und Eigentumsfreiheitsklage, das Besitzstörungsverfahren samt zivilrechtlichem Bauverbot, Grenzstreitigkeiten und Konflikte um Grenzeinrichtungen und Grenzbäume, Mediationsmöglichkeiten sowie die Normen zum Überhangs- und Überfallsrecht. NEU in der dritten Auflage: Erweiterung der Mustersammlung (Klage gegen Geruchsimmissionen, Grenzstreitigkeiten, Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren), Berücksichtigung der UVP-G Novelle 2012, Darstellung des neuen Instanzenzuges im Bau- und Gewerbeverfahren nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 in Kraft ab 1. 1. 2014, Einarbeitung der aktuellen Judikatur der Höchstgerichte (mehr als 100 neue Entscheidungen) zu allen relevanten Nachbarschaftsthemen. Experten, Berater und alle am Nachbarrecht Interessierten finden aktuelle, von den Gerichten entschiedene Sachverhalte zu den erwähnten Themen und viele Muster zu nachbarrechtlichen Eingaben und Klagen sowie einen aktuellen Überblick über die Judikatur des OGH und VwGH zu den gegenständlichen nachbarrechtlichen Themen. Aus den Rezensionen zur ersten Auflage: „Alles über die Rechtsstellung der Nachbarn im öffentlichen Recht und im Zivilrecht enthält ein Werk, das einfach schon fällig war. Jeder von uns hat Nachbarn und jeder, der Nachbarn hat, braucht dieses Buch.“ (Salzburger Nachrichten).