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U-Flottille "Weddigen"

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Am Ende des Ersten Weltkrieges diktierten die Siegmächte 1919 Deutschland den Versailler Friedensvertrag auf. Darin wurde dem Deutschen Reich, lt. Artikel 231 die Gesamtschuld am Krieg aufgebürdet und damit alle weiteren Maßnahmen legitemiert. So legte Artikel 191 fest: „Der Bau und der Erwerb aller Unterwasserfahrzeuge, selbst zu Handelszwecken ist in Deutschland untersagt.“ Um den militärischen Fortschritt im U-Boot-Bau nicht zu vernachlässigen, erfolgten während der Weimarer Republik geheime Forschungsarbeiten im Auftrag der Reichsmarine. Erst mit dem deutsch-britischen Flottenabkommen von 1935 begann der offizielle U-Boot-Bau in Deutschland, so dass bereits am 27. September die 1. U-Boot-Flottille „Weddingen“ in Dienst gestellt werden konnte.

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