Die Verfassungsbeschwerde
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Die Verfassungsbeschwerde – oft die allerletzte Chance, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Doch 97 – 98 Prozent der Verfassungsbeschwerden scheitern, auch weil das Bundesverfassungsgericht Zulässigkeitshindernisse nach dem „Stolpersteinprinzip“ (Bundesverfassungsrichterin Lübbe-Wolff) errichtet. Ein weiterer, großer Teil der Verfassungsbeschwerden ist bereits von vornherein unzulässig: mangels Erschöpfung des Rechtswegs, wegen Verfristung, unzureichender Begründung oder fehlerhafter Rüge der Verletzung einfachen Rechts statt der Darlegung eines Verfassungsverstoßes. Dieses Handbuch erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Verfassungsbeschwerde, indem es den Lesern die Spielregeln und Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht taktisch mit einkalkulieren hilft.