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Reine Rechtslehre

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Die von Hans Kelsen im Jahre 1934 vorgelegte „Reine Rechtslehre“ gehört zu den rechtstheoretischen Schlüsselschriften des 20. Jahrhunderts. In ihr entwickelt Kelsen erstmals systematisch seine einerseits das Recht von der Moral, andererseits die Norm vom Faktum konsequent scheidende, ideologiekritische Rechtstheorie. Wer auf der Höhe der Zeit über Struktur und Geltung von Recht und die Eigenart von Rechtswissenschaft, kurz: wer über das Rechtliche am Recht nachdenken will, kommt an der „Reine[n] Rechtslehre“ nicht vorbei. Die Erstauflage der „Reine[n] Rechtslehre“, die weltweit in rund ein Dutzend Sprachen übersetzt worden ist, wurde in deutscher Sprache mehrfach nachgedruckt, ist indes derzeit vergriffen. Sie wird hier in Gestalt einer Studienausgabe vorgelegt, die am Recht Interessierte zum Hineinlesen ermutigen und zum kritischen Nach- und Weiterdenken einladen möchte.

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Reine Rechtslehre, Hans Kelsen

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Erscheinungsdatum
1985
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