Die Grenzen der Inhaltskontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen
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Im Rahmen der Überprüfung Allgemeiner Versicherungsbedingungen stellt die Inhaltskontrolle für den Versicherungsnehmer das zentrale Schutzinstrument dar. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen jedoch bis heute keine einheitlichen Gesetzesgrundlagen und Rechtsauffassungen. Die Versicherung als „Rechtsprodukt“ ist stark von den Vorgaben der nationalen Vertragsrechtsordnungen geprägt. Nicht zuletzt deshalb ist es der Versicherungswirtschaft bisher auch nicht gelungen, ein in sämtlichen Staaten verwendbares, standardisiertes Vertragsformular einzuführen. Erst mit einer Vereinheitlichung der in den Mitgliedstaaten geübten Kontrollpraxis kann der europäische Versicherungsbinnenmarkt verwirklicht werden. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist der Entwurf einer einheitlichen europäischen Regelung zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen. In einem ersten Schritt werden die in Deutschland, England und Frankreich vertretenen Rechtsauffassungen untersucht. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die in der Richtlinie 93/13/EG („Klauselrichtlinie“) vorgesehene Beschränkung der Inhaltskontrolle auf Verbraucherverträge, die Beschränkung auf nicht individuell ausgehandelte Klauseln, die Ausnahme deklaratorischer Klauseln sowie die Ausnahme des Hauptgegenstands des Vertrags und der Angemessenheit des Preis-/Leistungs-Verhältnisses aus der Inhaltskontrolle. Anschließend wird eine europäische Regelung entworfen. Dieser Entwurf liegt Art. 2: 304 der Principles of European Contract Law, der von der Projektgruppe „Restatement of European Insurance Contract Law“ kürzlich als Teil des Draft Common Frame of Reference of European Insurance Contract Law an die EU-Kommission abgeliefert wurde, zugrunde