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Den Begriff des 'demografischen Wandels' muss man heute kaum noch jemandem erklären. In Kürze: Die Bevölkerung der Bundesrepublik wird bis 2030 von jetzt noch rund 80 Millionen auf 77 Millionen sinken. Im Jahr 2030 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen gegenüber 2005 um ein Viertel gesunken sein, die Zahl der 20- bis 65-Jährigen, also die der Erwerbsfähigen, um ca. 15 %. Die Zahl der über 65-Jährigen wird bis dahin hingegen um ca. 40 % von etwa 16 Millionen auf über 22 Millionen steigen. Auch wenn in der Werbung immer wieder das Bild des 'fitten Seniors' bemüht wird: Wer älter wird, wird dadurch nicht eben gesünder. Etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland sind schon jetzt pflegebedürftig und die Zahl wird sicherlich proportional zur Entwicklung der Alterspyramide weiter ansteigen. Die Kosten für die Pflege zu Hause oder im Altersheim können durch Vermögen, Rente und Pflegegeld allein oft nicht gedeckt werden. Es stellt sich dann die Frage, wer für die Unterdeckung aufkommen muss. Hier sind die Angehörigen des Pflegebedürftigen gefragt. Sie müssen nicht nur die schwierige Entscheidung treffen, ob sie die Pflege selbst übernehmen können und wollen, sondern auch nach unterhaltsrechtlichen Regeln für deren Kosten einstehen. Nur wenn der Hilfebedürftige und seine Familie selbst nicht in der Lage sind, das nötige Geld aufzubringen oder wenn Eile geboten ist, springt der Sozialstaat ein. Dieser will und soll aber nur Auffangnetz sein: Streckt er etwa die Kosten für den Pflegeheimaufenthalt vor, versucht er, diese anschließend bei den eigentlich verpflichteten Personen einzutreiben. Je klammer die Staatskassen angesichts wirtschaftlicher Probleme, der Staatsverschuldung, der Alterung des Gesellschaft und der Arbeitslosigkeit sind und in Zukunft noch werden, desto entschiedener geht der Staat bei seinem Regress vor.
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Elternunterhalt, Günther Dingeldein
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2013
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- Titel
- Elternunterhalt
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Günther Dingeldein
- Verlag
- Verbraucher-Zentrale NRW
- Erscheinungsdatum
- 2013
- ISBN10
- 3863366190
- ISBN13
- 9783863366193
- Reihe
- ARD-Ratgeber Recht
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Den Begriff des 'demografischen Wandels' muss man heute kaum noch jemandem erklären. In Kürze: Die Bevölkerung der Bundesrepublik wird bis 2030 von jetzt noch rund 80 Millionen auf 77 Millionen sinken. Im Jahr 2030 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen gegenüber 2005 um ein Viertel gesunken sein, die Zahl der 20- bis 65-Jährigen, also die der Erwerbsfähigen, um ca. 15 %. Die Zahl der über 65-Jährigen wird bis dahin hingegen um ca. 40 % von etwa 16 Millionen auf über 22 Millionen steigen. Auch wenn in der Werbung immer wieder das Bild des 'fitten Seniors' bemüht wird: Wer älter wird, wird dadurch nicht eben gesünder. Etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland sind schon jetzt pflegebedürftig und die Zahl wird sicherlich proportional zur Entwicklung der Alterspyramide weiter ansteigen. Die Kosten für die Pflege zu Hause oder im Altersheim können durch Vermögen, Rente und Pflegegeld allein oft nicht gedeckt werden. Es stellt sich dann die Frage, wer für die Unterdeckung aufkommen muss. Hier sind die Angehörigen des Pflegebedürftigen gefragt. Sie müssen nicht nur die schwierige Entscheidung treffen, ob sie die Pflege selbst übernehmen können und wollen, sondern auch nach unterhaltsrechtlichen Regeln für deren Kosten einstehen. Nur wenn der Hilfebedürftige und seine Familie selbst nicht in der Lage sind, das nötige Geld aufzubringen oder wenn Eile geboten ist, springt der Sozialstaat ein. Dieser will und soll aber nur Auffangnetz sein: Streckt er etwa die Kosten für den Pflegeheimaufenthalt vor, versucht er, diese anschließend bei den eigentlich verpflichteten Personen einzutreiben. Je klammer die Staatskassen angesichts wirtschaftlicher Probleme, der Staatsverschuldung, der Alterung des Gesellschaft und der Arbeitslosigkeit sind und in Zukunft noch werden, desto entschiedener geht der Staat bei seinem Regress vor.