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Im Arztstrafrecht wird neben der wirklichen, mutmaßten und mutmaßlichen Einwilligung auch die hypothetische Einwilligung anerkannt. Der BGH behandelt jede ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung, die eine rechtlich wirksame Einwilligung des Patienten erfordert. Allerdings zieht er nicht die Konsequenz, Ärzte für jeden Eingriff aufgrund mangelhafter Aufklärung und damit rechtlich unwirksamer Einwilligung zu bestrafen. Vielmehr kann die Rechtswidrigkeit entfallen, wenn der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die durchgeführte Operation eingewilligt hätte. Die rechtliche Diskussion über die hypothetische Einwilligung zeigt jedoch, dass ein Konsens über ihre dogmatische Konstruktion, ihren Anwendungsbereich und die Konsequenzen fehlt. Es geht nicht darum, die Verantwortlichkeit des Arztes nachträglich mit Hypothesen zu beseitigen, sondern zu klären, ob dem Arzt eine rechtswidrige Körperverletzung vorgeworfen werden kann, weil er eigenmächtig handelte. Andreas Albrecht entwickelt eine Konstruktion, um die überdehnte ärztliche Aufklärungspflicht im Strafrecht angemessen zu reduzieren.
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Die "hypothetische Einwilligung" im Strafrecht, Andreas Albrecht
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- 2010
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- (Paperback)
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