Leitfaden Betriebsanleitungen
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Der Gebrauch von und der Umgang mit Produkten, deren Handhabung nicht selbstverständlich ist, wird durch produktbegleitende Unterlagen erklärt. Neben der Darstellung von Produktnutzen und bestimmungsgemäßer Verwendung sind Angaben zum sicheren Umgang mit dem Produkt eine wichtige Aufgabe solcher Unterlagen. Der Leitfaden beschreibt sowohl den formalen Aufbau, den Inhalt und die Gestaltung verständlicher und benutzerfreundlicher Unterlagen als auch wichtige Aspekte und Anforderungen der Produktsicherheit und Produkthaftung. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen werden speziell die im EG-Raum und in der Schweiz, aber teilweise auch die in den USA geltenden Regeln betrachtet. Auf eine umfassende rechtliche Begründung der Instruktionspflicht des Herstellers – und damit der Notwendigkeit einer Betriebsanleitung – wird in diesem Leitfaden jedoch verzichtet; zu diesem Thema existiert ausführliche Literatur. Die Empfehlungen sind meistens am Beispiel von Maschinen dargestellt, sie sind jedoch sinngemäß auf andere Arten von Produkten anwendbar. In diesem Leitfaden wird in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2006/42/EG „Maschinen“ die Bezeichnung „Betriebsanleitung“ verwendet. Synonym werden in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Leitfäden auch die Bezeichnungen „Gebrauchsanweisung“, „Gebrauchsanleitung“, „Bedienungsanleitung“, „Benutzerinformation“ u. a. m. verwendet. Sie sind unabhängig voneinander entstanden und meinen weitgehend das Gleiche, wobei die Bezeichnung „Benutzerinformation“ in der EN ISO 12100 und in der VDI-Richtlinie 4500 eine übergeordnete Bedeutung erhält. Im erweiterten Sinne und im Hinblick auf eine einheitliche, sicherheitsgerechte Darbietung eines Produkts gehören alle sich mit dem Produkt befassenden Publikationen, so auch Inserate, Prospekte, verkaufsunterstützende Unterlagen und Schulungsunterlagen, zu den Benutzerinformationen. Darüber hinaus ist die Förderung und Sicherstellung der Qualität im Bereich Produktdarbietung für alle Hersteller zu einer immer wichtigeren Aufgabe geworden. Die Erwartungshaltung der Konsumenten und Benutzer, die Anforderungen an die Produktsicherheit und nicht zuletzt die Haftung des Herstellers für Darbietungsmängel im Rahmen der Produkthaftungsgesetze erfordern eine entsprechende Anstrengung. Der Leitfaden soll daher auch beitragen zur erhöhten Qualität von Betriebsanleitungen als zentralem Element der Produktdarbietung.
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Leitfaden Betriebsanleitungen, Max Brändle
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2010
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- Titel
- Leitfaden Betriebsanleitungen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Max Brändle
- Verlag
- Tekom
- Erscheinungsdatum
- 2010
- ISBN10
- 3981405501
- ISBN13
- 9783981405507
- Kategorie
- Literaturwissenschaft
- Beschreibung
- Der Gebrauch von und der Umgang mit Produkten, deren Handhabung nicht selbstverständlich ist, wird durch produktbegleitende Unterlagen erklärt. Neben der Darstellung von Produktnutzen und bestimmungsgemäßer Verwendung sind Angaben zum sicheren Umgang mit dem Produkt eine wichtige Aufgabe solcher Unterlagen. Der Leitfaden beschreibt sowohl den formalen Aufbau, den Inhalt und die Gestaltung verständlicher und benutzerfreundlicher Unterlagen als auch wichtige Aspekte und Anforderungen der Produktsicherheit und Produkthaftung. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen werden speziell die im EG-Raum und in der Schweiz, aber teilweise auch die in den USA geltenden Regeln betrachtet. Auf eine umfassende rechtliche Begründung der Instruktionspflicht des Herstellers – und damit der Notwendigkeit einer Betriebsanleitung – wird in diesem Leitfaden jedoch verzichtet; zu diesem Thema existiert ausführliche Literatur. Die Empfehlungen sind meistens am Beispiel von Maschinen dargestellt, sie sind jedoch sinngemäß auf andere Arten von Produkten anwendbar. In diesem Leitfaden wird in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2006/42/EG „Maschinen“ die Bezeichnung „Betriebsanleitung“ verwendet. Synonym werden in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Leitfäden auch die Bezeichnungen „Gebrauchsanweisung“, „Gebrauchsanleitung“, „Bedienungsanleitung“, „Benutzerinformation“ u. a. m. verwendet. Sie sind unabhängig voneinander entstanden und meinen weitgehend das Gleiche, wobei die Bezeichnung „Benutzerinformation“ in der EN ISO 12100 und in der VDI-Richtlinie 4500 eine übergeordnete Bedeutung erhält. Im erweiterten Sinne und im Hinblick auf eine einheitliche, sicherheitsgerechte Darbietung eines Produkts gehören alle sich mit dem Produkt befassenden Publikationen, so auch Inserate, Prospekte, verkaufsunterstützende Unterlagen und Schulungsunterlagen, zu den Benutzerinformationen. Darüber hinaus ist die Förderung und Sicherstellung der Qualität im Bereich Produktdarbietung für alle Hersteller zu einer immer wichtigeren Aufgabe geworden. Die Erwartungshaltung der Konsumenten und Benutzer, die Anforderungen an die Produktsicherheit und nicht zuletzt die Haftung des Herstellers für Darbietungsmängel im Rahmen der Produkthaftungsgesetze erfordern eine entsprechende Anstrengung. Der Leitfaden soll daher auch beitragen zur erhöhten Qualität von Betriebsanleitungen als zentralem Element der Produktdarbietung.