Private enforcement of competition law
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Trotz einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erhalten Opfer von Zuwiderhandlungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht in der Praxis nur selten Ersatz für die erlittenen Schäden. Nachdem die EU-Kommission bereits 2005 festgestellt hat, dass dieser Missstand auf Hindernissen in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedsstaaten begründet liegt, hat sie 2008 ein Weißbuch vorgelegt, um einen wirksamen rechtlichen Rahmen zum Schutz der Geschädigten zu schaffen. Mit den Vorschlägen der Kommission, insbesondere der Möglichkeit der privatrechtlichen Durchsetzung des Europäischen Wettbewerbsrechts befasste sich im Juni 2009 eine Expertentagung an der Karls Universität in Prag. Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge, steckt das thematische Terrain grundlegend ab und setzt sich kritisch mit der Konzeption der Kommissionsvorschläge auseinander. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den dogmatischen Grundlagen, wie etwa dem Begriff des Schadens als rechtlicher und wirtschaftlicher Kategorie, der Frage von Sammelklagen und der Beweislast. Beiträge zur Rezeption der Kommissionsvorschläge innerhalb der Fachöffentlichkeit sowie erste vorsichtige Erfahrungen und ein Ausblick in die Zukunft bringen den Leser auf den aktuellen Stand der Diskussion.