Beweiserhebung im Schiedsverfahren
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Zahlreiche in der Praxis sehr häufig auftretende Fragen der Beweisführung im Schiedsverfahren sind gesetzlich nicht geregelt und bedürfen daher noch der Ausfüllung durch Rechtsprechung und Lehre, zB • Muss ich den Zeugen belehren? • Welches Beweismittel liegt vor, wenn Aussagen meist zunächst schriftlich vorgelegt werden? • Handelt es sich dann, da es wegen des Mündlichkeitsprinzips kein Zeuge sein kann, um einen Urkundenbeweis? Die Zahl der Schiedsverfahren ist weiterhin im Steigen begriffen, sodass die Wichtigkeit dieser Fragen noch zunehmen wird. Wien ist außerdem ein beliebter Schiedsort. Mit dem vorliegenden Buch werden alle Bereiche abgedeckt: Allgemeine Grundsätze der Beweiserhebung Urkundenbeweis Zeugen- und Parteienbeweis Sachverständigenbeweis Augenscheinsbeweis