Verbot von Tabakwarenautomaten?
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Politik und Wissenschaft fordern zunehmend effektive Maßnahmen zur Suchtprävention, insbesondere das ausnahmslose Verbot aller Tabakwarenautomaten, weil sie Werbung für Tabakkonsum darstellen. Zur Begründung werden regelmäßig Jugend- und Gesundheitsschutz angeführt. Auch auf internationaler und europäischer Ebene sind Bestrebungen zu verzeichnen, den Tabakkonsum einzudämmen. Aus diesem Grund wird zunächst der völkerrechtliche Rahmen mit Verpflichtungen aus der WHO-Tabakrahmenkonvention für ein Verbot von Tabakwarenautomaten analysiert. Vor diesem Hintergrund wird anschließend bestimmt, wie weit die Zuständigkeit der EU reicht und welche Grenzen das Unionsrecht gegebenenfalls für ihre Ausübung setzt. Schließlich wird die Zulässigkeit eines solchen Verbots nach deutschem Verfassungsrecht untersucht. Abschließend sind alle die Ergebnisse zusammengefasst. Die vorliegende Studie beruht auf einem Gutachten, das die Verfasser im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. (BDTA) im Jahr 2009 erstellt haben. Dieses Gutachten wurde im Frühjahr 2011 vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen ergänzt und aktualisiert.