Neue Spitalfinanzierung und Spitalplanung
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Das schweizerische Spitalwesen hat mit der jüngsten Revision des Krankenversicherungsgesetzes eine fundamentale Neuordnung erfahren. Die Eckpfeiler der Neuordnung betreffen die Einführung von Fallpauschalen (DRG), die dual-fixe Spitalfinanzierung durch Kantone und Krankenversicherer, die Verankerung bundesrechtlicher Planungskriterien, die schweizweite freie Spitalwahl und die Ermöglichung von Vertragsspitälern. Als Folge dieser Revision stehen im Spitalwesen künftig planwirtschaftliches System und Wettbewerbssystem nebeneinander. Diese Koexistenz zweier im Prinzip unvereinbarer Steuerungssysteme hat Auswirkungen auf die Interpretation und Anwendung des Krankenversicherungsgesetzes und wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Die vorliegende Schrift setzt sich mit diesen Fragen auseinander. Im Zentrum des Interesses steht die Frage, ob der Kanton wie bisher befugt und sogar verpflichtet ist, die Menge stationärer Leistungen mittels Vorgabe von Bettenzahlen oder Fallzahlen zu steuern.