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Erbrecht

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Die Sprichwörter „Erben werden geboren, nicht gekoren„ oder „Erben werden gezeugt, nicht geschrieben“ deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sippengedanken. Das Prinzip der Universalsukzession und die Testamentsidee sind hingegen römisch-rechtliche Tradition. Die Spannung zwischen individualistischem (der Erbe steht im Vordergrund) und kollektivistischem Ansatz (die Sippe ist privilegiert) ist auch für die Klausur von großer praktischer Relevanz, z. B. gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge, Formwirksamkeit des Testaments (auch gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag), Widerruf und Anfechtung, Bestimmung durch Dritte, Vor- und Nach- sowie Ersatzerbschaft, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht, Erbschaftsbesitz, Miterben, Erbschein. Auch die dingliche Surrogation, z. B. bei § 2019 BGB, und das Verhältnis des Erbrechts zum Gesellschaftsrecht sollten als prüfungsrelevant bekannt sein. Inhalt: Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Pflichtteilsrecht Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, §§ 1942 ff. BGB Erbschaftsbesitzer Miterbengemeinschaft, §§ 2032 ff. BGB Erbenhaftung – Nachlassverbindlichkeiten Erbschein

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Erbrecht, Karl-Edmund Hemmer

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Erscheinungsdatum
2014
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