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Die Einwilligung im Datenschutzrecht

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Das sich aus § 4 Abs. 1 BDSG ergebende Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bestimmt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig ist, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Gegenstand der datenschutzrechtlichen Einwilligung ist folglich die Legitimierung einer grundsätzlich unzulässigen Datenverarbeitung. Der jeweilige Betroffene gestattet durch die Erteilung seiner Einwilligung in eine Erhebung oder Verwendung seiner personenbezogenen Daten einen Eingriff in sein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Im Allgemeinen Teil seiner Untersuchung erörtert der Autor zunächst die Rechtsnatur der daten-schutzrechtlichen Einwilligung. Auch wenn er sie im Ergebnis als rechtsgeschäftliche Erklärung ansieht, stellt er bei der Anwendbarkeit der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften auf den Einzelfall ab. Sodann beschreibt er die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Einwilligung. Dabei prüft er vor allem, ob eine konkludente oder sogar eine mutmaßliche Einwilligung in Betracht kommt. Im Anschluss daran diskutiert er die Einwilligung im Zusammenhang mit AGB. Auf der inhaltlichen Ebene setzt der Autor insbesondere ein Augenmerk auf das Problem der Koppelung. Der Abschluss des Allgemeinen Teils behandelt den Widerruf der Einwilligung. Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes geht der Autor vor allem auf das Problem der Freiwilligkeit der Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis ein, schließt diese im Ergebnis grundsätzlich aber nicht aus. Schließlich betrachtet der Autor auch die geplante Novellierung des Beschäftigtendatenschutzes. Dabei legt er den Schwerpunkt seiner Untersuchung auf die Beschränkung der datenschutzrechtlichen Einwilligung de lege ferenda. Im letzten Abschnitt seiner Untersuchung geht der Autor auf die Anforderungen an eine Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung ein. In den Fokus stellt er dabei die §§ 28 Abs. 3 und 3a, 4a BDSG und diskutiert, ob und in welcher Weise vom Schriftformerfordernis abgewichen werden kann. Neben der datenschutzrechtlichen Einwilligung betrachtet der Autor auch die wettbewerbsrechtliche Einwilligung i. S. d. § 7 UWG und analysiert in diesem Zusammenhang ausführlich das Payback-Urteil des BGH. Zum Schluss seiner Untersuchung behandelt er die datenschutzrechtliche Einwilligung im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels.

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2012

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