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Geltungsverlust von Normen und Verfügungen des öffentlichen Baurechts im Spannungsverhältnis von Recht und Wirklichkeit

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Der Bereich des öffentlichen Baurechts ist einerseits der Dauerhaftigkeit eines Gebäudes verpflichtet und andererseits schnellen Veränderungen der Wirklichkeit unterworfen. In diesem Spannungsverhältnis hat sich über Jahrzehnte eine Rechtsprechung entwickelt, die das Entfallen von Baugenehmigungen und Bauleitplänen durch tatsächliche Veränderungen und ohne Aufhebungsentscheidung annimmt. Der Autor untersucht diese inzwischen gefestigte Rechtsprechung auf ihre Rechtmäßigkeit und kommt zu überraschenden Ergebnissen. Gleichzeitig werden Ansätze aufgezeigt, den Umgang mit der Materie zu verbessern. Der Autor bezieht dabei auch gegenwärtige Tendenzen zu mehr Bürgerbeteiligung in der Planung mit ein. Die Studie richtet sich dabei sowohl an den Wissenschaftsbetrieb wie auch an den Praktiker und soll einen Beitrag leisten, gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Der Autor ist Rechtsanwalt im speziellen Bereich des Baurechts.

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Geltungsverlust von Normen und Verfügungen des öffentlichen Baurechts im Spannungsverhältnis von Recht und Wirklichkeit, Jörn Bringewat

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2012
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