Kultur, Fortschritt und Reziprozität
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Der Autor untersucht umfassend den völkerrechtlichen Begriff des „zivilisierten Staates“. Dieser Begriff hat bis zum 20. Jahrhundert eine ganze Epoche beherrscht. Mit ihm wurde im klassischen Völkerrecht die rücksichtslose Kolonialpolitik Europas legitimiert, indem nur „zivilisierte“ Staaten zum Völkerrecht zugelassen wurden. „Barbaren“ und „Halb-Zivilisierte“ wurden ausgegrenzt, ihr Land als terra nullius betrachtet. Die Untersuchung geht folgenden Fragen nach: Sind die Wurzeln des Rechtsbegriffs des „zivilisierten Staates“ bereits in der zweiten Scholastik zu finden? Wie ist der Begriff als völkerrechtlicher Rechtsbegriff entstanden? Gab es im klassischen Völkerrecht einen einheitlichen Begriff des „zivilisierten“ Staates? Aus welchen Gründen hat der Begriff im heutigen Völkerrecht seine einstige Bedeutung verloren?