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Arbeitnehmerschutz für Jugendliche

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Erstmals erscheint ein Kurzkommentar, der zu den vielfältigen arbeitnehmerschutzrelevanten Fragen, ob und ab wann Jugendliche, insbesondere die in rund 250 Lehrberufen auszubildenden Lehrlinge zu Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen (z. B. biologischen Arbeitsstoffen), Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen (z. B. Strahlen, Vibrationen), Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen (z. B. durch Hitze oder Kälte), Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln (z. B. Sägemaschinen, Fräsen, Stanzen) und sonstigen gefährlichen sowie belastenden Arbeiten und Arbeitsvorgängen (z. B. auf Leitern und Gerüsten, Schweißarbeiten) herangezogen werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Darüber hinaus enthält der Kommentar Informationen und Tipps über Gefahrenunterweisung im Betrieb, Mitwirkung des Betriebsrates in Fragen des Arbeitnehmerschutzes, Gefahrenunterweisung in der Berufsschule und Jugendlichenuntersuchung. Statistiken über Unfallzahlen und Berichte über Arbeitsunfälle liefern den für die Ausbildung Verantwortlichen weitere Hintergrundinformationen. Der vorliegende Kurzkommentar berücksichtigt die aktuellen Änderungen der letzten Zeit und ist hauptsächlich für Praktiker aus den Bereichen Ausbilder, Betriebsräte, Dienstgeber und Dienstnehmer, Berufsschulwesen und Interessensvertreter gedacht, die sich rasch einen Überblick über die geltende Rechtslage verschaffen wollen.

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Arbeitnehmerschutz für Jugendliche, Walter Nöstlinger

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2001,
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