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Die Verfasserin untersucht die Problemkreise der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b Abs. 2 - 4 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. Die Umsetzung der Vorschrift war ein ständiger Streitpunkt zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und dem Gemeinsamen Bundesausschuss, was zu verschiedenen Verfahren vor den Sozialgerichten führte. Ziel der Studie ist es, zentrale Fragen zu § 116b Abs. 2 - 4 SGB V zu beantworten und praktikable Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Vorschrift soll, entsprechend der Intention des Gesetzgebers, einen partiellen Wettbewerb im Gesundheitswesen fördern. Eine restriktive Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 116b Abs. 2 SGB V steht diesem Ziel jedoch entgegen, und eine Bedarfsprüfung zugunsten der niedergelassenen Ärzte ist unzulässig. Zudem wird die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Konkretisierung der Vorschrift durch Richtlinien beleuchtet. Diese Richtlinien sind am Gesetz zu messen, und der Ausschuss ist befugt, den Startkatalog gemäß § 116b Abs. 3 S. 1 SGB V einzuschränken. Überschreiten die Richtlinien jedoch das Gesetz, sind sie rechtswidrig. Die Ergebnisse der Untersuchung bleiben auch nach der Novellierung des § 116b SGB V durch das GKV-VStG relevant, da die Novellierung die Handhabung der Vorschrift vereinfacht und die Rechtssicherheit bei der Anwendung erhöht.
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Die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b Abs. 2 – 4 SGB V), Maria Hermann
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- Erscheinungsdatum
- 2013
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