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Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im Ausland stellt Anwälte und Gerichte vor zahlreiche Herausforderungen. Zunächst müssen Anwälte entscheiden, ob der Fall vor dem Gericht des Schädigers oder einem deutschen Gericht verhandelt werden soll. Sie müssen zudem prüfen, welche Schadenspositionen nach der Rechtsordnung des Unfalllandes geltend gemacht werden können, ohne sich auf die Kenntnisse des Gerichts verlassen zu können. Selbst bei Hinzuziehung eines Kollegen aus dem Unfallland bleibt der Anwalt in der Verantwortung. Es gilt, bestehende Spielräume bezüglich des zuständigen Gerichts auszunutzen. Das Werk unterstützt Anwälte dabei, Klagen bei Auslandsunfällen vor deutschen Gerichten erfolgreich einzuleiten und zu steuern. Der umfassende Verfahrensteil erläutert die prozessualen Voraussetzungen und stellt die europarechtlichen Grundlagen sowie gesetzliche Regelungen für verschiedene Unfallarten dar. Länderberichte zu wichtigen Nachbar- und Reiseländern geben Aufschluss über alle geltend zu machenden Schadenspositionen, die nach einem einheitlichen Schema strukturiert sind. So erhalten Anwälte Klarheit darüber, welche Schadenspositionen im jeweiligen Unfallland durchsetzbar sind, einschließlich zusätzlicher Positionen, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind. Die dargestellten Länder umfassen Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schwede
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Regulierung von Auslandsunfällen, Werner Bachmeier
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- 2017
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