Anwaltsvergütung im Sozialrecht
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Die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts im Sozialrecht ist traditionell so bemessen, dass sie auch weniger Begüterten den Zugang zum Recht ermöglicht. Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit und damit auch die des Sozialrechtsanwalts nach fast zwei Jahrzehnten erstmalig angehoben. Zudem ändert sich die Gebührenstruktur in wesentlichen Teilen. Strukturelle Änderungen erfährt das RVG im Sozialrecht u. a. durch folgende Maßnahmen: Neuregelung der fiktiven Terminsgebühr sowie der Einigungs- und Erledigungsgebühr Berücksichtigung der Tätigkeit im PHK-Verfahren Anrechnung statt Minderung bei Vorbefassung Das Buch des ausgewiesenen Gebührenrechtlers Dirk Hinne bietet einen Einstieg in die anwaltliche Abrechnung im Sozialrecht nach der RVG-Reform sowie eine umfassende Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zu allen Abrechnungsproblemen. Für Rechtsanwälte wird damit Chancengleichheit bei der Auseinandersetzung über die Abrechnung geschaffen. Durch die Kenntnis auch der abweichenden Rechtsprechung kann der Rechtsanwalt seine Chancen auf rechtliches Gehör in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren besser nutzen. Das Buch ist ebenso für diejenigen von Interesse, die mit der Erstattung oder Festsetzung der anwaltlichen Gebühren im Sozialrecht zu tun haben. Es enthält zahlreiche Berechnungsbeispiele und Muster.