Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Internetsuchmaschinen, dargestellt am Beispiel von Google
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Auf der Suche nach Informationen jeglicher Art im Internet führt heutzutage an der Verwendung einer Suchmaschine kein Weg mehr vorbei. Hierunter ist Google diejenige mit dem größten Marktanteil in weiten Teilen der Welt. Googles führende Position im Suchmaschinenbereich ist nicht unbedenklich, denn der Großteil der Internetnutzer gelangt nicht direkt auf eine Webseite, sondern sucht diese zunächst über Google. Bei der Fülle von bestehenden Internetseiten im World Wide Web kommt einer Internetsuchmaschine somit eine Schlüsselfunktion zu. Dies hat auch die EU-Kommission erkannt und ermittelt seit November 2010 wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen Google. Dieses hochaktuelle Thema wurde in der Literatur bisher kaum behandelt. Die in diesem Zusammenhang aufkommenden Fragestellungen hat der Autor in seinem Werk ausführlich ausgeleuchtet. Als Prüfsteine dienten dabei gleichermaßen die europäischen (Art. 102 AEUV) sowie deutschen (§§ 18 ff. GWB) Vorschriften zum Schutze des Wettbewerbs. Welcher kartellrechtlich relevante Markt ist im Bereich von Internetsuchmaschinen abzugrenzen? Darf Google im Ranking der Ergebnispräsentation Konkurrenten ausschließen? Verstößt es gegen das Kartellrecht, wenn Google seine eigenen Dienste bevorzugt in der Ergebnispräsentation darstellt? Ist es zulässig, wenn Google Werbepartner des AdWords-Programms unterschiedlich behandelt? Diesen und anderen vielschichtigen Fragen rund um den Themenkreis „Google im Fokus der Wettbewerbshüter“ spürt diese Studie, unter Berücksichtigung der Feinheiten der Funktionsweise von Internetsuchmaschinen, nach und gibt klare, wohlbegründete Antworten.