Staatsrecht I
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Das Lehrbuch vermittelt Studierenden aller Ausbildungsstufen einen kompakten Überblick über das Staatsorganisationsrecht. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle verfassungsgerichtliche Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht zu grundlegenden und ausbildungsrelevanten Fragen des Staatsorganisationsrechts Stellung bezogen hat. Diese betreffen vor allem die Rechtsposition der Bundestagsabgeordneten, insbesondere ihr Fragerecht gegenüber der Regierung, die Zulässigkeit parteipolitischer Äußerungen von Amtsträgern und die Rechtsstellung der Bundesversammlung. Am Ende des Buches findet sich ein umfangreiches Wiederholungskapitel, das mit Übersichten und Schemata sowie einer Zusammenstellung möglicher Prüfungsgegenstände aus dem Staatsorganisationsrecht der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung sowie die Erste Juristische Staatsprüfung dienen soll.
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Staatsrecht I, Stefan Korioth
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
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- Titel
- Staatsrecht I
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Stefan Korioth
- Verlag
- Verlag W. Kohlhammer
- Erscheinungsdatum
- 2016
- ISBN10
- 317029928X
- ISBN13
- 9783170299283
- Reihe
- Rechtswissenschaften und Verwaltung. Studienreihe Rechtswissenschaften
- Kategorie
- Lehrbücher
- Beschreibung
- Das Lehrbuch vermittelt Studierenden aller Ausbildungsstufen einen kompakten Überblick über das Staatsorganisationsrecht. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle verfassungsgerichtliche Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht zu grundlegenden und ausbildungsrelevanten Fragen des Staatsorganisationsrechts Stellung bezogen hat. Diese betreffen vor allem die Rechtsposition der Bundestagsabgeordneten, insbesondere ihr Fragerecht gegenüber der Regierung, die Zulässigkeit parteipolitischer Äußerungen von Amtsträgern und die Rechtsstellung der Bundesversammlung. Am Ende des Buches findet sich ein umfangreiches Wiederholungskapitel, das mit Übersichten und Schemata sowie einer Zusammenstellung möglicher Prüfungsgegenstände aus dem Staatsorganisationsrecht der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung sowie die Erste Juristische Staatsprüfung dienen soll.