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Das Wasserentnahmeentgeltgesetz Nordrhein-Westfalen

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Gegenwärtig erheben in Deutschland 13 Bundesländer Wasserentnahmeentgelte, d. h. Abgaben auf das Entnehmen und Ableiten von Grund- bzw. Oberflächenwasser. Auch in Nordrhein-Westfalen besteht seit 2004 eine entsprechende Abgabenpflicht, die seither mehrfach geändert worden ist. Als Instrumente einer nachhaltigen Ressourcenpolitik sind Wasserentnahmeentgelte allerdings nicht unumstritten. Vor diesem Hintergrund unternimmt die vorliegende Studie eine umfassende Bestandsaufnahme des Wasserentnahmeentgeltgesetzes (WasEG) NRW und eine Evaluierung sowohl der konzeptionellen Grundlagen als auch der konkreten Ausgestaltung der Abgabe. Dabei stellen sich einerseits Fragen der lenkungspolitischen, aber auch verfassungsrechtlichen Rechtfertigung als Vorteilsabschöpfungsabgabe sowie des Beitrages zum Kostendeckungsgrundsatz nach Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie. Zudem werden alle Ausgestaltungsmerkmale des WasEG (Abgabetatbestand, Ausnahmeregelungen, Bemessungsgrundlage, Abgabesatz, Aufkommensverwendung u. v. m.) auf den Prüfstand gestellt und konzeptionell evaluiert. Das Werk beschließt mit umfangreichen rechtspolitischen Empfehlungen für die Weiterentwicklung des WasEG.

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Das Wasserentnahmeentgeltgesetz Nordrhein-Westfalen, Erik Gawel

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2014
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