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Tabakprävention in Gefängnissen

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Die Ergebnisse dieser Studie belegen eine Prävalenz des Tabakrauches von 79% für die Gefangenen und 28% für die Bediensteten. Drei Viertel der Insassen und 68% der Bediensteten geben an, dem Rauch anderer Tabakkonsumenten ausgesetzt zu sein. Nichtraucher nehmen in den JVAs pro Tag den Rauch einer Zigarette aufgrund des Passivrauchens auf. Trotzdem werden Rauchverbote, die Hafträume einschließen, von beiden Befragtengruppen mehrheitlich abgelehnt. Mit der Inhaftierung ist oftmals der Einstieg in den Tabakkonsum verbunden. Jeder zweite aktuell rauchende Häftling hat während der Haft schon einen Abstinenzversuch unternommen. Entsprechende Hilfe wird in den JVAs vereinzelt angeboten, die Kosten müssen die Häftlinge aber selbst tragen. Als erfolgsmindernd werden diesbzgl. vor allem Stress und Langeweile benannt. Während die JVAs bemüht sind, Nichtraucher nicht gemeinsam mit Rauchern in einem Haftraum unterzubringen, sind Nichtraucherstationen bisher kaum existent. Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie sind eine Vielzahl von Empfehlungen formuliert und zu einem Maßnahmenpaket gebündelt worden. Der Politik, wie den Haftanstalten wird es somit ermöglicht, eine empirisch fundierte und nach wissenschaftlichen Maßstäben entwickelte Tabakprävention in deutschen JVAs zu etablieren.

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2014

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