Integration einer Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte in ein Steuersystem mit progressivem Tarif
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Die Ausrichtung des Steuersystems am Ideal einer synthetischen Einkommensteuer scheint in Anbetracht des Steuerwettbewerbs schwieriger denn je. Es wird jedoch nach wie vor kaum in Abrede gestellt, dass unter Gerechtigkeitsaspekten die Gesamtheit der Einkünfte in einer einheitlichen Bemessungsgrundlage „synthetisch“ zusammenzufassen ist. Diese bildet die Ausgangsgröße für den Einkommensteuertarif, der in Deutschland aus politischen Erwägungen progressiv ausgestaltet ist, dessen Steuersatz also mit wachsender Bemessungsgrundlage steigt. Grundgedanke der synthetischen Einkommensteuer ist die Vorstellung von der Gleichwertigkeit der Einkünfte. Sie gilt daher für viele als ein anzustrebendes Ideal. Dennoch ist seit geraumer Zeit eine schleichende Abkehr von diesem Ideal zu beobachten. Eine Tendenz, die sich in jüngster Zeit noch verstärkt hat, da sich im Zuge der Globalisierung die unterschiedliche Mobilität verschiedener Einkunftsquellen deutlich offenbarte und so die Besteuerung im Wohnsitzstaat nur noch lückenhaft gewährleistet werden konnte. Die angestrebte Steuergerechtigkeit schien somit in praxi nicht erreicht werden zu können, da sich einzelne Steuerpflichtige durch Verlagerung von Einkunftsquellen der Besteuerung entzogen. In zahlreichen Hochsteuerländern ist daher ein Trend zu analytischen Schedulensteuern zu beobachten, die sich durch eine getrennte Besteuerung verschiedener Einkunftsquellen auszeichnen. Indem mobile Einkünfte (allen voran Kapitalerträge) eine ermäßigte Besteuerung erfahren, soll der Anreiz zur Verlagerung dieser Einkunftsquellen vermindert werden.