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Mit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) mit 1. Juli 2005 wurde erstmals der Schutz der persönlichen Freiheit von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung während des Aufenthalts in Pflegeheimen, Krankenanstalten, Einrichtungen der Behindertenhilfe und anderen vergleichbaren Betreuungsstrukturen geregelt und im Zuge dessen ein jahrzehntelanger rechtsfreier Raum beseitigt. Das 10-jährige Jubiläum gibt Anlass, einen aktuellen Praxiskommentar aufzulegen, der den mit dem HeimAufG befassten Berufsgruppen, also insb dem Pflege- und Betreuungspersonal, der Ärzteschaft, der Bewohnervertretung sowie der Richterschaft und den Sachverständigen als juristisch fundiertes und anwenderorientiertes Nachschlagewerk dienen soll. Neben der Wiedergabe des aktuellen Standes der Lehre und Rechtsprechung werden Antworten auf wesentliche – bislang noch ungeklärte – Rechtsfragen aus der Praxis gegeben.
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HeimAufG Heimaufenthaltsgesetz, Christian Bürger
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2015
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- Titel
- HeimAufG Heimaufenthaltsgesetz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Christian Bürger
- Verlag
- NWV, Neuer Wiss. Verl.
- Erscheinungsdatum
- 2015
- ISBN10
- 3708310632
- ISBN13
- 9783708310633
- Reihe
- Recht : Kommentar
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Mit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) mit 1. Juli 2005 wurde erstmals der Schutz der persönlichen Freiheit von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung während des Aufenthalts in Pflegeheimen, Krankenanstalten, Einrichtungen der Behindertenhilfe und anderen vergleichbaren Betreuungsstrukturen geregelt und im Zuge dessen ein jahrzehntelanger rechtsfreier Raum beseitigt. Das 10-jährige Jubiläum gibt Anlass, einen aktuellen Praxiskommentar aufzulegen, der den mit dem HeimAufG befassten Berufsgruppen, also insb dem Pflege- und Betreuungspersonal, der Ärzteschaft, der Bewohnervertretung sowie der Richterschaft und den Sachverständigen als juristisch fundiertes und anwenderorientiertes Nachschlagewerk dienen soll. Neben der Wiedergabe des aktuellen Standes der Lehre und Rechtsprechung werden Antworten auf wesentliche – bislang noch ungeklärte – Rechtsfragen aus der Praxis gegeben.