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Staatskunst oder Kulturstaat?

Staatliche Kunstpolitik in Österreich 1848–1914

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Diente in früheren Jahrhunderten Kunst vorrangig den Repräsentationsbedürfnissen von Hof, Adel und Klerus, kam es ab Mitte des 19. Jahrhunderts in der Donaumonarchie zu einem bedeutsamen Wandel: Kunst wurde zu einem wichtigen Bereich staatlicher Kulturpolitik. Sie wurde zur Profilierung des staatlichen Prestiges nach außen und zur Stärkung des inneren Zusammenhalts eingesetzt. Erreicht wurde dies durch Förderung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt, die in der Ringstraßenkultur und im Fin de Siècle ihren Höhepunkt erreichte. Nicht die Förderung bestimmter Kunstrichtungen war das Ziel, sondern das Entstehen einer allgemeinen künstlerischen Blüte, die zur Herausbildung eines vielfältigen österreichischen Stils und zur Identifikation mit dem gemeinsamen Staatswesen führen sollte.

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Staatskunst oder Kulturstaat?, Andreas Gottsmann

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2017
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