Herzog Ernst von Bayern (1500-1560)
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Herzog Ernst von Bayern (1500-1560) hat in der historischen Forschung bislang nicht die ihm zukommende Beachtung gefunden, dabei wirkte er als Reichsfürst in Passau, Salzburg und der Grafschaft Glatz. Mit dem Primogeniturgesetz von 1506, nach dem nur dem ältesten Sohn Wilhelm IV. das Herzogtum Bayern zuerkannt wurde, haben sich Herzog Ernst wie auch sein älterer Bruder Ludwig X. keineswegs abgefunden. Ludwig hat freilich später eine Mitbeteiligung in der gemeinsamen Regierung durchsetzen können, Ernst selbst wurde auf die geistliche Laufbahn verwiesen. Zeitlebens hat er jedoch den Empfang höherer kirchlicher Weihen abgelehnt, um sich den Weg zu einer späteren Regierung im Herzogtum Bayern offen zu halten. Mit tatkräftiger Unterstützung seiner Mutter Herzogin Kunigunde und seines Onkels, Kaiser Maximilian I., erhielt er die Regentschaft über das Hochstift Passau (1517_1540) und das Erzstift Salzburg (1540-1554). Allerdings konnte er wegen seiner Ablehnung der höheren Weihen nicht als geweihter Bischof seine Regierung ausüben, sondern nur kraft konstitutioneller Wahl durch das jeweilige Domkapitel. So trug er in Salzburg als offizielle Amtsbezeichnung den Titel „zum Erzbischof Konfirmierter“. Schließlich erwarb er seit 1549 als Landesherr die böhmische Grafschaft Glatz, die er bis zu seinem Tod 1560 innehatte. Den zahlreichen, schwer abzuschätzenden Entscheidungen und Herausforderungen seiner Zeit , die der Beginn der Reformation und der konfessionellen Auseinandersetzungen mit sich brachten, versuchte Herzog Ernst mit einer vielgestaltigen und profunden Regierungstätigkeit in Passau, Salzburg und Glatz „nach bestem Wissen und Gewissen“ gerecht zu werden. Einerseits hat er religionspolitisch im Gleichklang mit seinen Brüdern Wilhelm und Ludwig in Bayern die wittelsbachische Maxime der Erhaltung und Konsolidierung des katholischen Glaubens vehement verfolgt, andererseits hat er durch Konzilianz und Milde manche zum Tode führende Entscheidung verhindert. Seine wirtschafts- und montanpolitischen Agenden zeichnen ihn in besonderer Weise als kompetenten Landesherren aus. Dank seiner Kenntnisse des Edelmetallbergbaus förderte er diesen nachhaltig. Darüber hinaus erreichte er im mitteleuropäischen Vergleich für das Erzstift Salzburg ein absolutes Produktionsmaximum. Die positiven Entwicklungen führten zu finanziellen Konsolidierung des durch seine Vorgänger und die Folgen des Bauernkriegs hoch verschuldeten Erzstiftes, so dass er bei seiner Resignation 1554 seinem Nachfolger ein wohlbestelltes Haus hinterlassen konnte. Insgesamt begegnet der Wittelsbacher Herzog Ernst von Bayern als ein für die Zeit des 16. Jahrhunderts für Veränderungen offener, gleichwohl der bayerischen Tradition verpflichteter Landesherr, der als Bewahrer des überlieferten Herkommens Altes und Neues zum Wohl seiner Untertanen verbinden konnte.