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Absolute Nichtigkeit genereller Normen in der österreichischen Rechtsordnung

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Während ein entwickelter Rechtsstaat mit fehlerhafter Normerzeugung rechnet und dementsprechend explizit Rechtsmittel bereitstellt, verbleiben die Folgen gerade der gravierendsten Fehler – die bereits die rechtliche Existentwerdung der betreffenden »Normen« verhindern müssen, um irreversible Schäden an einer Rechtsordnung zu verhindern – bis heute weithin im Dunkeln. Die vorliegende Untersuchung unternimmt es daher, dem Phänomen der »absoluten Nichtigkeit« und seiner Bewältigung in der österreichischen Rechtsordnung nachzuspüren. Anschließend an verschiedene frühere Ansätze (die formale Fehlertheorie Kelsens und Merkls wie die materiale Fehlertheorie Winklers) sowie unter vergleichender Einbeziehung des österreichischen Zivilrechts findet der Autor im geltenden Bundesverfassungsrecht ein im Grundsatz ausgewogenes, in Einzelheiten freilich noch verbesserungsfähiges System wechselseitig verschränkter Kontrolle, zum einen der zentralen Verfassungsorgane (Parlament, Bundespräsident, Verfassungsgerichtshof), zum andern aber auch – letztlich unaufgebbar – der Zivilgesellschaft bzw eines jeden einzelnen Normadressaten.

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Absolute Nichtigkeit genereller Normen in der österreichischen Rechtsordnung, Alexander Balthasar

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2016
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