Kommentar zum Sozialgesetzbuch IV
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Das SGB IV enthält grundlegende Regelungen für die Sozialversicherung. Die Vorschriften gelten dementsprechend für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung. In Teilen werden auch Regelungen für die Arbeitsförderung sowie für die Grundsicherung getroffen. Im Gesetz werden grundlegende Begrifflichkeiten, die für alle Zweige der Sozialversicherung relevant sind, definiert sowie Abläufe einheitlich geregelt. Somit ist das Werk für alle diejenigen wichtig, die sich mit den verschiedenen og. Sozialversicherungszweigen befassen. Die aktuellen Änderungen durch das 6. SGB IV Änderungsgesetz vom September 2016, wie z. B. die Neuerungen im Meldeverfahren zur Sozialversicherung, die gesetzliche Verankerung der Betriebsnummer und die Neueinführung der Absendernummer sind bereits berücksichtigt.