Die Gründung des Norddeutschen Bundes.
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Der Norddeutsche Bund wurde 1866 ursprünglich als Militärbündnis gegründet. Mitglieder waren die deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter Führung des Königreichs Preußen. 1867 gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung, ausgearbeitet u. a. von Maximilian Duncker, und wurde somit der erste deutsche Bundestaat. 1870 traten auch die süddeutschen Staaten bei und aus dem Norddeutschen Bund wurde 1871 das Deutsche Reich. Diese Entwicklung untersucht der Rechtswissenschaftler Karl Binding im vorliegenden Werk. Dabei ist sowohl der ursprüngliche Bündnisvertrag von 1866, als auch die spätere Verfassung Gegenstand seines Interesses. Interessant ist das Werk auch vor dem Hintergrund, dass Binding darin den Begriff der »Vereinbarung« in Abgrenzung zum Vertrag einführt, der nacher auch seinen Eingang in das Verwaltungsrecht und Völkerrecht fand.