Gandhianische Wirkungen
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Es gilt, der geschätzten Sozial- und Globalisierungskritikerin Arundhati Roy und ihrem öffentlich zelebrierten Entsetzen, zu einer Medienkampagne verdichtet, zu widersprechen. Sie wirft dem alten Mahatma (1869-1948) rassistische Ausfälle gegen schwarze Südafrikaner und indische Leibeigene sowie Unberührbare vor und präsentiert ihn als erzkonservativen und bornierten Hindu, geradezu als bösartigen Verfechter einer sozialen Kasten-Apartheid. Die Anklage der Arundhati Roy kulminiert in der These, das persönliche Leben des M. K. Gandhi aus der dem dritten vaishya-Stand zugehörigen bania-Kaste (Kaufleute) des Bundeslandes Gujarat, genannt mahatma, sei von Verachtung gegenüber sozial Schwachen geprägt gewesen. Dagegen argumentiert der Verfasser mit sachlichen Argumenten.