Das Recht der Reproduktionsmedizin de lege lata und de lege ferenda
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„Verbreitet das Warten auf ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ hallt der immer lauter werdende Ruf nach dem Gesetzgeber durch die Medizin- und Rechtswissenschaften, das medizinisch veraltete und gesellschaftlich überholte ESchG zu reformieren. Das ESchG, das bis heute das Recht der Reproduktionsmedizin maßgeblich bestimmt, besteht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1991 nahezu unverändert fort. Damit hält das Gesetz schon lange weder den Fortschritten der modernen Fortpflanzungsmedizin noch den gewandelten gesellschaftlichen Wertanschauungen stand. Es ist höchste Zeit, dass sich der Gesetzgeber seiner legislativen Verantwortung bewusst wird und ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz schafft. Die Arbeit zeigt den bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Recht der Reproduktionsmedizin auf und bietet hierfür Lösungsvorschläge, wobei die im Augsburg-Münchner-Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz (AME-FMedG) vorgeschlagenen Regelungen aufgenommen und kritisch hinterfragt werden. Dr. Carina Dorneck wurde mit dem Dorothea-Erxleben-Preis der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie dem 23. Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e. V. (GRPG) ausgezeichnet.