Föderalismus
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Föderalismus, ein oberster Staatsgrundsatz der grundgesetzlichen Ordnung (Art. 79 GG), ist, seit deren Geltungsbeginn, herausragendes Thema einer unübersehbaren Zahl von Darstellungen, als Verfassungsprinzip wie in seinen Einzelproblemen; dem soll nicht eine komplizierende hinzugefügt werden. Vielmehr geht es um eine doppelte Vertiefung, wie sie seit langem aussteht: Ein erster Hauptteil gilt verfassungsrechtlichen Begründungen des Norminhalts der Bundesstaatlichkeit in deren herkömmlich bewährten statischen Formen, etwa Mehrheiten, Gleichheit und Stufung der Gliedstaaten. Föderallegitimation aus Demokratie behandelt vor allem Bürgernähe, in Rechtstaatlichkeit wird sie begründet als aufteilende Ordnungsform, Sozialstaatlichkeit sieht hier den wirksamen Sozialstaat, Freiheit soll in Machtgliederung gesichert werden. In einem zweiten Hauptteil geht es um Befestigungs-, aber auch Gefährdungswirkungen des Föderalismus für Staatlichkeit in Deutschland.