Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
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Der Leitfaden beruht zum einen auf der Tätigkeit als Honorarprofessor an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, wo der Autor seit vielen Jahren Vorlesungen zum Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht hält. Zum anderen auf der Tätigkeit als Syndikus für Arbeitsrecht im Deutsche Bahn Konzern, wo der Autor seit dem Jahr 2000 auch in allen tarifrechtlichen wie -politischen Auseinandersetzungen und Arbeitskämpfen eingebunden war. Der Leitfaden wendet sich nicht nur an die Studierenden, die in ihren Prüfungen auch mit neuen Phänomenen aus der Praxis des Arbeits- und Wirtschaftslebens – wie etwa der tarifpolitischen Tätigkeit von Berufsgruppen-Gewerkschaften – befasst sein werden. Sondern auch an alle Rechtspraktiker, die aus Sicht entweder von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern an den neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Die Fußnoten beschränken sich im Wesentlichen auf wegweisende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht.