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England und Deutschland: unterschiedliche Rechtskulturen?

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Anhand von zwölf Beobachtungen zeigt Reinhard Zimmermann die charakteristischen Unterschiede zwischen der deutschen und englischen Rechtskultur auf. Dabei fungieren die Länder Deutschland und England als Exponenten der raditionen des civil law und des common law. In einem zweiten Schritt fokussiert Zimmermann den Blick auf die Verbindungslinien beider Rechtsordnungen. So entsteht ein differenziertes Bild, das deutlich die gegenseitige Beeinflussung und Bezugnahme der Rechtssysteme aufeinander verdeutlicht. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Reinhard Zimmermann ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

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2019

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