Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
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Das »Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten« definiert erstmals ausdrücklich Sorgfaltspflichten, die Unternehmen ab dem 1.1.2023 in Bezug auf ihre Lieferketten einzuhalten haben. Für Betriebs- und Personalratsgremien und Gewerkschaften ist die Einhaltung von Sozialstandards ein ureigenes Thema. Reingard Zimmer stellt in ihrem Gutachten die wesentlichen Anforderungen des neuen Gesetzes vor und arbeitet in einem zweiten Schritt die Ansatzpunkte und Beteiligungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen heraus. Sie bezieht dabei sowohl die rechtspolitischen Entwicklungen auf Ebene der EU als auch die Erfahrungen ein, die Mitbestimmungsakteure und Gewerkschaften bei der Etablierung von Sozialstandards in der Vergangenheit insbesondere mit Globalen Rahmenvereinbarungen gemacht haben. Autorin: Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europ. und intern. Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin