Sichere Maschinen in Europa - Teil 4 - Sicherheitsrelevante Steuerungen
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Neuerungen in der 4. überarbeiteten Auflage In den letzten drei Jahren wurde zu der Norm DIN EN ISO 13849-1 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“ eine geänderte Fassung erarbeitet. Diese Fassung ist bereits im Dezember 2015 als sog. ISO 13849-1 erschienen. Voraussichtlich im Frühjahr 2016 wird auch die DIN EN 13849-1 als konsolidierte Fassung erscheinen. Auf Grund dieser Änderungen wurden in unserem Buch „Sicherheitsrelevante Steuerungen“ zahlreiche Textpassagen neu formuliert und durch neue Grafiken erläutert, so dass die 4. überarbeitete Auflage auch dem aktuellen Stand der überarbeiteten Fassung der DIN EN 13849-1 entspricht. Gegenüber der bestehenden Fassung der Norm DIN EN 13849-1 sind keine grundlegenden Änderungen enthalten, da das Ziel der Überarbeitung lediglich die Verbesserung der Lesbarkeit sowie eine Fehlerkorrektur waren. Trotzdem sind jedoch auch einige technische Änderungen eingeflossen, die die Anwendung dieser Norm erleichtern bzw. verändern. Die hauptsächlichen Änderungen sind: Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses bei der Ermittlung des PLr sowie Änderung des Parameters F2 in dem Risikographen des informativen Anhang A, ein vereinfachtes mögliches Verfahren zur PL-Bestimmung für die Aktorik (Hydraulik, Pneumatik, Mechanik) ohne explizite MTTFD-Berechnung, Verwendung von Standardkomponenten für sicherheitsrelevante Funktonen, Aufhebung der Begrenzung der MTTFD für jeden Kanal auf 100 Jahre für das Subsystem der Kat 4 mit DCavg = hoch. Anhang K wurde um entsprechende PFHD-Werte erweitert, In Kategorie-2-Systemen kann auf die Testhäufigkeit von 100 gegen über der Anforderung der Sicherheitsfunktion verzichtet werden, wenn die Fehlererkennungszeit kürzer ist, als die Zeit bis zum Erreichen der Gefährdung, Anpassung und Präzisierung der B10D-Werte für hydraulische Komponenten im Anhang C, Anpassung des Diagnosedeckungsgrades im Anhang E.