Erbrechtliche Informationsansprüche und deren verfahrensrechtliche Durchsetzung, insbesondere die Stufenklage
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Informationsansprüche sind im Erbrecht besonders relevant. Denn kennen die Erben und weitere Aktivlegitimierte die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht, können sie Anordnungen des Erblassers nicht beurteilen und allfällige Nachteile nicht abwenden. Die gesetzliche Verankerung der erbrechtlichen Informationsansprüche geht bereits auf den Vorentwurf zum ZGB Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Seither wurden die Informationsansprüche von Lehre und Rechtsprechung in persönlicher wie sachlicher Hinsicht aussergewöhnlich weit über ihre gesetzliche Normierung hinaus anerkannt und weiterentwickelt. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser Entwicklung unter besonderer Würdigung des Status quo und der laufenden Erbrechtsrevision. Sie behandelt sodann die prozessuale Durchsetzung anhand verschiedener Institute und beleuchtet die daraus resultierenden Hürden.