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Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung

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Das Jugendstrafverfahren ist in Deutschland nicht öffentlich ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Dies ist im Jugendgerichtsgesetz ausdrücklich geregelt (§ 48 JGG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die jungen Beschuldigten vor Stigmatisierungen und Bloßstellungen zu schützen. In der Presse oder den sozialen Medien finden sich aber dennoch immer wieder Artikel oder Berichte über Jugendliche, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Manchmal werden hierbei Fotos der jungen Beschuldigten abgedruckt oder andere identifizierende Angaben verwendet. Insofern kann die Identität der jugendlichen Tatverdächtigen bekannt werden, obwohl eine gesetzliche Regelung existiert, die sogar das gerichtliche Verfahren nicht öffentlich ausgestaltet, um die jungen Menschen zu schützen. Diese Studie behandelt diesen Widerspruch. Es wird hinterfragt, welche Arten der Berichterstattung zu welchem Zeitpunkt zulässig sind und es wird überprüft, ob die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der jungen Beschuldigten ausreichend sind. Da dies nach Ansicht der Verfasserin nicht der Fall ist, werden Reformvorschläge erarbeitet.

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Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung, Anja Hofrichter

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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Titel
Jugendstrafverfahren und Öffentlichkeit – unter Berücksichtigung der medialen Berichterstattung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Anja Hofrichter
Erscheinungsdatum
2023
ISBN10
3339133980
ISBN13
9783339133984
Reihe
Beschreibung
Das Jugendstrafverfahren ist in Deutschland nicht öffentlich ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Dies ist im Jugendgerichtsgesetz ausdrücklich geregelt (§ 48 JGG). Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die jungen Beschuldigten vor Stigmatisierungen und Bloßstellungen zu schützen. In der Presse oder den sozialen Medien finden sich aber dennoch immer wieder Artikel oder Berichte über Jugendliche, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Manchmal werden hierbei Fotos der jungen Beschuldigten abgedruckt oder andere identifizierende Angaben verwendet. Insofern kann die Identität der jugendlichen Tatverdächtigen bekannt werden, obwohl eine gesetzliche Regelung existiert, die sogar das gerichtliche Verfahren nicht öffentlich ausgestaltet, um die jungen Menschen zu schützen. Diese Studie behandelt diesen Widerspruch. Es wird hinterfragt, welche Arten der Berichterstattung zu welchem Zeitpunkt zulässig sind und es wird überprüft, ob die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der jungen Beschuldigten ausreichend sind. Da dies nach Ansicht der Verfasserin nicht der Fall ist, werden Reformvorschläge erarbeitet.