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Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen

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Die Macht und Einflussnahme transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen haben sich im Zuge der Globalisierung stetig intensiviert. Profitorientierte Unternehmensmodelle lassen es jedoch kaum zu, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten ausreichend einzubeziehen. Trotz wenig effektiven deliktsrechtlichen Abhilfemaßnahmen gibt es nationale und internationale Rechtsvorschriften, die teils speziell darauf abzielen, menschenrechtliche Sorgfaltsanforderungen an Unternehmen aus nicht verbindlichen internationalen Rahmenwerken wie den OECD Guidelines oder UN Guiding Principles on Business and Human Rights anzuwenden oder auf diese verweisen. Insbesondere durch die Einführung von nationalrechtlichen Lieferkettengesetzen wird der auf Freiwilligkeit beruhende Selbstregulierungsansatz Europas bei Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen gebrochen. Um die unternehmerische Human Rights Due Diligence jedoch auch gesetzlich klar auszugestalten, ist es erforderlich, deren materiell-rechtlichen Inhalt im Hinblick auf die Menschenrechte umfassend zu systematisieren. Dazu wurde in dieser Arbeit die Spruchpraxis der nationalen Kontaktstellen zur Umsetzung der OECD Guidelines ausgewertet. Diese nationalen Kontaktstellen sind die derzeit einzigen quasi-gerichtlichen Spruchkörper, die sich mit der Einhaltung inhaltlicher Vorgaben zur unternehmerischen Human Rights Due Diligence gemäß den nicht verbindlichen OECD Guidelines befassen.

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2023

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