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Leitfaden zum Bürgergeld

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Aus dem Vorwort zur 17. Auflage (vormals „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“): Die 17. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand des »Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)« vom 16. Dezember 2022. Die im Bürgergeld-Gesetz geregelten Änderungen des SGB II treten in zwei Stufen in Kraft: Einige Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2023, andere werden erst zum 1. Juli 2023 wirksam. Entsprechend den beiden Stufen des Inkrafttretens des Bürgergeld-Gesetzes behandelt die 17. Auflage des Leitfadens die von Januar bis Juni 2023 geltende Rechtslage, die Übergänge vom Alg II zum Bürgergeld in dieser ersten Stufe, sowie die ab Juli 2023 geltende Rechtslage einschließlich der Fragen und Probleme beim Übergang auf die zweite Stufe des Inkrafttretens. Lässt man die rein politisch motivierten Gründe für den Begriff »Bürgergeld« außer Acht, bringt die Ersetzung der eingespielten Begriffe »Alg II« und »Sozialgeld« durch die umständlichen Termini »Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II« und »Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II« keinerlei Vorteil. Da in der Übergangszeit von Januar bis Juni 2023 die Begriffe »Alg II« und »Sozialgeld« gelten, werden sie zur besseren Verständlichkeit in dieser Auflage noch weiter verwendet. Die zahlreichen Änderungen weiterer Gesetze erforderten eine umfassende Neubearbeitung aller Kapitel; berücksichtigt sind: Das »Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz« vom 15. November 2022, das »Wohngeld-Plus-Gesetz« vom 13. Dezember 2022, das »Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz« vom 20. Dezember 2022, das »Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts« vom 21. Dezember 2022, das »Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe« vom 21. Dezember 2022, das »8. SGB IV-ÄndG« vom 28. Dezember 2022 und die »Elfte Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung« vom 13. Februar 2023. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum SGB II, III, V, XII, des BFH zum Kindergeld und des EuGH ist mit Stand Februar 2023 eingearbeitet. Entfallen ist das Kapitel zu Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie; soweit der § 67 SGB II noch eine Rolle spielt, wird er in einschlägigen Zusammenhängen berücksichtigt. In dieser Auflage ist auf das Kapitel zum Rechtsschutz verzichtet worden. Besonderheiten zum Rechtsschutz in SGB II-Verfahren sind an bedeutsamen Stellen eingearbeitet.

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2023

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