Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft?
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In Nordrhein-Westfalen und Teilen von Niedersachsen gibt es neben der privaten Bekenntnisschule auch die öffentliche Bekenntnisschule. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Schulform, an der sowohl für die Schüler- als auch die Lehrerschaft dem Bekenntnis angehören müssen, dass die Schule prägt und neben dem Religionsunterricht auch in den profanen Fächern bekenntnisbezogen unterrichtet wird. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Teilnahme am Religionsunterricht an dieser Schulform verpflichtend ist. In dem Werk beleuchtet der Autor die historische Entwicklung des deutschen Schulwesens und den Einfluss der Kirchen auf dieses. Der Fokus der historischen Betrachtung liegt auf den Verhandlungen zu den Weimarer Schulbestimmungen, den Konkordatsverhandlungen und dem Prozess der Beratungen zu Art. 7 GG. Nach der historischen Betrachtung beleuchtet der Autor die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu öffentlichen Bekenntnisschulen. Neben einer Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen wird im Schwerpunkt die Frage beleuchtet, ob es eine öffentliche Schulform, die nach Bekenntnissen selektiert, nach den Bestimmungen des Grundgesetzes geben kann. Dabei wird die öffentliche Bekenntnisschule am Neutralitäts- und Paritätsgrundsatz sowie dem Toleranzgebot gemessen.