Politische Stakeholder überzeugen
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Der Gründer einer der erfolgreichsten Interessenvertretungen in der Europäischen Union (EU), Prof. Dr. Klemens Joos, bündelt in der Neuauflage seines Standardwerks die Erfahrungen aus mehr als drei Jahrzehnten zu einer wissenschaftlichen Theorie der Governmental Relations. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass angesichts der immer komplexeren Entscheidungsstrukturen der EU die möglichst genaue Kenntnis von Entscheidern und Entscheidungsprozessen mindestens genauso wichtig sind für den Erfolg wie die inhaltlichen Aspekte einer Interessenvertretung. In einem neuen Kapitel legt der Autor die von ihm aus der Praxis entwickelte Formel für eine wissenschaftsbasierte Interessenvertretung dar. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ist die EU de facto zu einem von Portugal bis Finnland und von Irland bis Zypern reichenden Staatsgebiet geworden. Das Europäische Parlament wurde neben dem Rat der Europäischen Union (Rat) zu einem gleichberechtigten Entscheider. Das Mitentscheidungsverfahren wurde zum Regelverfahren („ordentliches Gesetzgebungsverfahren“) erhoben. Im Rat wurde die sogenannte qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) für alle wichtigen Bereiche eingeführt. Als Resultat ist für die Akteure auf der „Bühne der Europäischen Union“ - EU-Mitgliedstaaten, EU-Regionen, Unternehmen, Verbände und Organisationen - der Ausgang von Entscheidungsprozessen weitgehend unkalkulierbar geworden. Die zweite Auflage enthält ein neues Kapitel, in dem Prof. Dr. Klemens Joos die Variablen einer erfolgreichen Interessenvertretung anhand seiner wissenschaftlichen Formel noch greifbarer macht: Für eine erfolgreiche Interessenvertretung in der EU ist spätestens seit dem Vertrag von Lissabon eine dauerhafte und enge Verzahnung der Inhaltskompetenz des Betroffenen (der vier „klassischen Instrumente“ der Interessenvertretung: Unternehmensrepräsentanzen, Verbände, Public-Affairs-Agenturen, Anwaltskanzleien) mit der Prozessstrukturkompetenz (das heißt, dem EU-weiten Vorhalten der erforderlichen räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie der belastbaren institutions-, fraktions- und mitgliedstaatenübergreifenden Netzwerke) eines neutralen, objektiven Intermediärs die Grundvoraussetzung. Die Erfolgsaussichten lassen sich potenzieren, wenn es erstens gelingt, sich durch einen Perspektivenwechsel so für das Anliegen eines Betroffenen einzusetzen, dass die positiven Auswirkungen auf das Gemeinwohl für die Entscheidungsträger in der EU in den Vordergrund rücken (Perspektivenwechselkompetenz) und es zweitens gelingt, das Anliegen in die maßgeblichen Entscheidungsprozesse auf politischer Ebene erfolgreich einzubringen und fortlaufend zu begleiten (Prozessbegleitkompetenz).