Die Wahl der ärztlichen Berufsausübungsart im ambulanten Sektor
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Die jährlich veröffentlichten Auszüge aus dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegen eine Verschiebung innerhalb der Zusammensetzung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer: Während der Anteil angestellter Ärzte im ambulanten Sektor deutlich zunimmt (im Speziellen seit 2004 durch anstellende Medizinische Versorgungszentren) und im Jahr 2020 bereits mehr als jeder vierte Arzt dieser Gruppe zugehörte, nimmt die Anzahl der Niedergelassenen ab. In diesem Kontext zielt diese Abhandlung darauf ab, die Situation und individuell vorliegende Prämissen zu analysieren, in der ein Arzt explizit eine ambulante Berufsausübungsart wählt – angesichts der steigenden Anstellungszahlen lag der Fokus auf der Wahl der ambulanten Anstellung, die Niederlassung dient dabei als Kontrastierung. Vor diesem Hintergrund wurde ein Mixed-Methods-Ansatz gewählt: Hierzu erfolgte im ersten Schritt eine explorative qualitative Erhebung für die Ableitung einer Theorie über das ambulante ärztliche Berufsausübungsverhalten. Anhand der Abgrenzung unterschiedlicher Arzttypen für die Anstellung und die Niederlassung gingen relevante situativen Einflussfaktoren auf die Wahl der Berufsausübungsart hervor, die anschließend durch eine quantitative standardisierte Befragung im zweiten Schritt geprüft wurden. Die ambulante Anstellung kann aus handlungstheoretischer Sicht insgesamt als vorübergehendes erwerbsbiografisches Phänomen zum Zwecke des Risikomanagements definiert werden. Demgegenüber ist die Niederlassung als Chancenverwirklichung zu beschreiben. Hieraus ergeben sich einerseits Möglichkeiten für die Klassifizierung von Zielgruppen für die einzelnen ärztlichen Berufsausübungsarten. Andererseits ergeben sich praktische Implikationen für eine gezielte Einflussnahme durch praktizierende Ärzte, anstellende Einrichtungen und Intermediäre im ambulanten Sektor.