Gratis Versand ab 16,99 €. Mehr Infos.
Bookbot

Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre

Autor*innen

Parameter

  • 280 Seiten
  • 10 Lesestunden

Mehr zum Buch

In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für ›angemessen‹, ›gut‹ oder ›richtig‹ gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert. Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, was hieraus für die Rechtsauslegung folgt und wo deren Grenzen liegen, soll hier theoretisch erschlossen werden. Dabei lassen sich die aus einer (Theorie-)Verbindung von Hans Kelsen und Rudolf Smend entstandenen Erkenntnisse auch auf das Recht der Europäischen Union übertragen: Ein angemessenes Verständnis unionaler Verfassungsvorgaben kann nicht entwickelt werden, ohne ihre Abhängigkeit von der sozialen Lebenswelt in den Blick zu nehmen.

Buchkauf

Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre, Richard Luther

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(Hardcover)
Wir benachrichtigen dich per E-Mail.

Lieferung

  • Gratis Versand ab 16,99 € in ganz Deutschland! Mehr Infos.

Zahlungsmethoden

Keiner hat bisher bewertet.Abgeben

Titel
Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Richard Luther
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Hardcover
Seitenzahl
280
ISBN10
3428187741
ISBN13
9783428187744
Reihe
Beschreibung
In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für ›angemessen‹, ›gut‹ oder ›richtig‹ gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert. Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, was hieraus für die Rechtsauslegung folgt und wo deren Grenzen liegen, soll hier theoretisch erschlossen werden. Dabei lassen sich die aus einer (Theorie-)Verbindung von Hans Kelsen und Rudolf Smend entstandenen Erkenntnisse auch auf das Recht der Europäischen Union übertragen: Ein angemessenes Verständnis unionaler Verfassungsvorgaben kann nicht entwickelt werden, ohne ihre Abhängigkeit von der sozialen Lebenswelt in den Blick zu nehmen.