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Der Substanztest bei ausländischen Kapitalgesellschaften nach der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung

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Das als Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnete Rechtsinstrument, welches eine „Steuerflucht“ ins niedrig besteuerte Ausland zu unterbinden bezweckt, wurde seitens Deutschlands im Jahr 1972 in §§ 7 ff. AStG implementiert. Über 50 Jahre später steht die Hinzurechnungsbesteuerung wieder im Fokus der Betrachtung. Durch das ATADUmsG vom 25.6.2021 wurden partiell wesentliche Änderungen im Hinzurechnungsbesteuerungsregime vorgenommen. Eine dieser Änderungen verkörpert die Modifikation der Anforderungen an den sog. Substanztest. Es ist zu prüfen, ob die durch das ATADUmsG transformierten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar sind, da sich auch europäisches Sekundärrecht (ATAD) an europäischem Primärrecht (EU-Grundfreiheiten) messen lassen muss.

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Der Substanztest bei ausländischen Kapitalgesellschaften nach der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung, Orkun Ekinci

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Der Substanztest bei ausländischen Kapitalgesellschaften nach der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Orkun Ekinci
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
235
ISBN10
3756005933
ISBN13
9783756005932
Reihe
Beschreibung
Das als Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnete Rechtsinstrument, welches eine „Steuerflucht“ ins niedrig besteuerte Ausland zu unterbinden bezweckt, wurde seitens Deutschlands im Jahr 1972 in §§ 7 ff. AStG implementiert. Über 50 Jahre später steht die Hinzurechnungsbesteuerung wieder im Fokus der Betrachtung. Durch das ATADUmsG vom 25.6.2021 wurden partiell wesentliche Änderungen im Hinzurechnungsbesteuerungsregime vorgenommen. Eine dieser Änderungen verkörpert die Modifikation der Anforderungen an den sog. Substanztest. Es ist zu prüfen, ob die durch das ATADUmsG transformierten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar sind, da sich auch europäisches Sekundärrecht (ATAD) an europäischem Primärrecht (EU-Grundfreiheiten) messen lassen muss.