Religion, Moral und Kirchenglaube
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In der Vorrede zur ersten Auflage der Religionsschrift macht Kant unmissverständlich klar, dass der zur Moral verbundene Mensch der „Idee eines Wesens über ihm„ nicht bedürfe. Damit ist aber nicht der Sinn und Zweck der nachfolgenden Schrift bestritten, sondern lediglich klargestellt, dass auch Religion und Kirchenglauben unter dem Prinzipat des Autonomiegedankens stehen. Ausgehend von dieser Feststellung entwickelt Kant eine in vier Stücke gegliederte Schrift, die nicht nur den aufgeklärten Umgang mit positiven Religionen beschreibt, sondern die auch die moralphilosophischen Schriften der 1780er Jahre bisweilen ergänzt, bisweilen modifiziert. So wird beispielsweise die Sphäre moralischer Verbindlichkeiten um eine Gattungspflicht , nämlich eine Pflicht „des menschlichen Geschlechts gegen sich selbst“ erweitert und auch das in den Bereich der Anthropologie fallende Theorem des „Hanges zum Bösen" erweist sich als in hohem Maße diskutabel. Dass zu alledem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zeigt die in den letzten Jahrzehnten wieder anhebende Diskussion, der der vorliegende Band Rechnung trägt, indem er zu etwa gleichen Teilen historisch und systematisch ausgerichtet ist und vieles an interessanten Neubewertungen bereithält.